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   BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80   

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BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80 (https://dejure.org/1981,3068)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1981 - IVb ZB 505/80 (https://dejure.org/1981,3068)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 505/80 (https://dejure.org/1981,3068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Verfassungsgemäßheit des Ausgleichs von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung durch Splitting bei sogenannten Altehen - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz des Ausgleichs von Anwartschaften der betrieblichen ...

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 531
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80
    Daß die gesetzliche Regelung über den Versorgungsausgleich in den hier betroffenen Formen des Ausgleichs von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung durch Splitting sowie von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung durch Beitragsentrichtung zur Begründung von Anwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung, auch bei Scheidungen von Ehen, die vor dem 1. Juli 1977 geschlossen wurden (sogenannte Altehen), mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat der Bundesgerichtshof in den Beschlüssen vom 21. März 1979 (BGHZ 74, 38), 7. November 1979 (BGHZ 75, 241) und 3. Juni 1981 (IVb ZB 529/80 - EBE 1981, 350), auf die Bezug genommen wird, dargelegt.

    Umstände, die für diese Härteregelung Bedeutung haben, dürfen nicht auch noch nach § 1587 c Nr. 1 BGB berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 75, 241, 269; FamRZ 1981, 130).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80
    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257) die Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs im Grundsatz und hinsichtlich des Ausgleichs von Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestätigt.
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80
    Daß die gesetzliche Regelung über den Versorgungsausgleich in den hier betroffenen Formen des Ausgleichs von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung durch Splitting sowie von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung durch Beitragsentrichtung zur Begründung von Anwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung, auch bei Scheidungen von Ehen, die vor dem 1. Juli 1977 geschlossen wurden (sogenannte Altehen), mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat der Bundesgerichtshof in den Beschlüssen vom 21. März 1979 (BGHZ 74, 38), 7. November 1979 (BGHZ 75, 241) und 3. Juni 1981 (IVb ZB 529/80 - EBE 1981, 350), auf die Bezug genommen wird, dargelegt.
  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80
    Daß die gesetzliche Regelung über den Versorgungsausgleich in den hier betroffenen Formen des Ausgleichs von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung durch Splitting sowie von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung durch Beitragsentrichtung zur Begründung von Anwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung, auch bei Scheidungen von Ehen, die vor dem 1. Juli 1977 geschlossen wurden (sogenannte Altehen), mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat der Bundesgerichtshof in den Beschlüssen vom 21. März 1979 (BGHZ 74, 38), 7. November 1979 (BGHZ 75, 241) und 3. Juni 1981 (IVb ZB 529/80 - EBE 1981, 350), auf die Bezug genommen wird, dargelegt.
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 745/80

    Anfechtung einer Verbundentscheidung - Scheidungs - Folgesache -

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80
    Da die familiengerichtliche Entscheidung über die Scheidungs- und die Folgesache des Versorgungsausgleichs nur hinsichtlich der letzteren angefochten war, hatte das Beschwerdegericht keine Möglichkeit zur Abtrennung der Folgesache nach § 628 Abs. 1 ZPO (vgl. Senatsbeschluß vom 17. September 1980 - IV b ZB 745/80 - FamRZ 1980, 1108).
  • BFH, 23.01.1974 - II B 68/73

    Rechtsverhältnis - Wirksamkeit eines Gesetzes - Besondere Gründe - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 505/80
    Entgegen der Ansicht des Ehemannes waren im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Versorgungsausgleichs auch nicht die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens nach § 148 ZPO erfüllt (vgl. BFH NJW 1974, 1480).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Durch Beschluß vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 505/80, nicht veröffentlicht) hat er entschieden, daß die gesetzliche Ermächtigung zum Erlaß der Barwert-Verordnung - § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BGB - den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht.
  • LAG Hamm, 27.05.1999 - 4 Sa 1658/98

    Voraussetzung für die Berufungsbegründung ist die inhaltliche Auseinandersetzung

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  • LAG Hamm, 04.05.1999 - 4 Sa 1298/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Anspruch auf

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  • BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 322/81

    Unterhalt - Umfang - Beamter - Eheliches Kind - Einkommen - Dienstbezüge -

    So weit eine Verdrängung nach dem heutigen Rechtszustand stattfindet, etwa bei den Kinderzuschüssen der gesetzlichen Rentenversicherungen ( § 8 Abs. 1 Nr. 1 BKGG), hat der Senat entschieden, daß ein unterhaltsrechtlicher Ausgleich nach den für das Kindergeld geltenden Grundsätzen insoweit nicht stattfindet, als die Leistungen das Kindergeld übersteigen und für persönliche Bedürfnisse des Empfängers bestimmt sind (Beschluß vom 8. Oktober 1980 - IVb ZB 505/80 - FamRZ 1981, 28).
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